Beitragsordnung des TSV Großsolt-Freienwill e.V.
Nach
§ 7 der Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Der
Gesamtvorstand hat daraufhin nachstehende Beitragsordnung beschlossen.
Sie
regelt die Grundsätze, die mit den Beitragszahlungen zu tun hat.
§ 1 Beitragshöhe
1.
Ab 1. Juli 2008 gilt im TSV Großsolt-Freienwill folgende Beitragsstaffel :
Kinder, Jugendliche, Schüler,
Studenten, Auszubildende u.
Wehrpflichtige 9,00 €/Monat
Einzelbeitrag (ab 21 Jahre) 11,00 €/Monat
Familienbeitrag (incl. Kinder
bis 21 Jahre) 20,00
€/Monat
Fördernde Mitglieder 5,00 €/Monat
2. Sozialpassinhaber können auf Antrag eine Ermäßigung bekommen.
Die Entscheidung trifft der geschäftsführende
Vorstand.
3.
Für Kurse können Kursgebühren erhoben
werden.
§ 2 Zahlungsweise
1.
Die Beiträge werden vierteljährlich durch Bankabruf eingezogen.
2.
Aufschläge für gewünschte Rechnungslegung sowie Bankauslagen und Mahngebühren sind vom Mitglied zu zahlen.
3. Kontoänderungen sind dem Kassenwart rechtzeitig anzuzeigen .
§ 3 Fälligkeit
1. Einzugstermine sind der
10. Februar, 10.Mai, 10. August und der 10. November für das jeweilige
Vierteljahr.
2. Später beigetretene Mitglieder werden zum nächsten Einzugstermin rückwirkend belastet.
§ 4 Übergang in den
Erwachsenenbeitrag
Alle
21-jährigen Mitglieder werden einmal angeschrieben ; wenn keine Rückmeldung
kommt , wird das Mitglied mit dem jeweiligen Einzelbeitrag belastet.
§ 5 Übergang in eine
fördernde Mitgliedschaft
Jedes
Mitglied kann ,wenn es im TSV keinen aktiven Sport mehr treiben will, die
Mitgliedschaft in eine fördernde Mitgliedschaft ändern. Der neue Beitragssatz
wird dann zum nächsten Einzugstermin
eingezogen.
§ 6 Tausch der Mitgliedschaft
1. Wenn ein Kind abgemeldet wird und ein
Geschwisterkind neu aufgenommen wird, kann die Mitgliedschaft sofort
beitragsneutral getauscht werden.
2. Andere -nderungen der Mitgliedschaft können
außerhalb der Kündigungsfristen nur beitragsneutral vollzogen werden.
§ 7 Stundung und Erlassung
der Beiträge
Der
geschäftsführende Vorstand kann die Beiträge stunden oder erlassen. Die
Beschlüsse sind dem Gesamtvorstand bekanntzugeben und zu protokollieren.
§ 8 Inkrafttreten
Die
Beitragsordnung tritt in ihrer Neufassung nach Genehmigung durch den
Gesamtvorstand am 10.April 2008 , begründet durch Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 5. März 2008 in Kraft.